Da unsere Leihgeräte noch nicht eingetroffen sind, gibt es derzeit eine Möglichkeit über die Bundesagentur für Arbeit einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte für den Schulunterricht zu beantragen.

Der Bedarf wird durch einen einmaligen Zuschuss gedeckt. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler:

  • die hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) bzw. SGB XII sind und
  • die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und nicht älter als 25 Jahre sind. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • denen von ihrer Schule kein digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden kann.

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