Auch weiterhin bedarfsgerechte Notfallbetreuung
für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 6
Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
- ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
- eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler.
Eine Notfallbetreuung bis 16 Uhr steht nur für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung...
- ...welche regelmäßig an einem schulischen Ganztagsangebot oder der Mittagsbetreuung teilnehmen und/oder
- ...deren Erziehungsberechtigte in einem Beruf der kritischen Infrastruktur (siehe unten) tätig sind.
Die notwendigen und aktuell gültigen Formulare finden Sie hier:
Weitere Informationen auf den Seiten des Schulamts Rosenheim